Sozial gebundene Wohnungen: Wohnberechtigungsschein

Für öffentlich geförderte Wohnungen ist vor Abschluss des Nutzungsvertrags ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Erst nach Zusage ist der Wohnberechtigungsschein zu beantragen; dies erfolgt beim Ordnungsamt.

🌐Link: Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Marktredwitz

Wichtige Informationen:
✔ Die Stadt prüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer familiären Situation berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu beziehen.
✔ Die Prüfung erfolgt nach drei Einkommensgruppen.
Ohne gültigen Wohnberechtigungsschein ist eine Anmietung nicht möglich.

Für die Ausstellung des WBS wenden Sie sich bitte an:
Ordnungsamt Marktredwitz – Herr Philipp Freitag
Telefon: 09231 / 501-281
Adresse: Dörflaser Platz 3+5, Marktredwitz