Miete
Die monatliche Miete besteht aus mehreren Bestandteilen:
Nettomiete (Kaltmiete) – Dies ist der Betrag für die Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Sie richtet sich nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung.
Nebenkosten (Betriebskosten) – Dazu gehören z. B. Kosten für Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Hausreinigung, Straßenreinigung, Aufzug oder Allgemeinstrom. Diese werden als Vorauszahlung gezahlt und jährlich im Folgejahr abgerechnet.
Heizkosten – Wenn die Wohnung an eine zentrale Heizungsanlage angeschlossen ist, werden Heiz- und Warmwasserkosten ebenfalls als Vorauszahlung geleistet und nach Verbrauch abgerechnet.
Gesamtmiete (Warmmiete) – Die Summe aus Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten ergibt die Warmmiete, die monatlich zu zahlen ist.
Für weitere Informationen zur Mietzusammensetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mietfälligkeit
Die Miete ist immer im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen. Der Betrag wird automatisch per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Alternativ kann die Zahlung auch direkt durch öffentliche Stellen (z. B. Landratsamt, Bezirk, Jobcenter) erfolgen.
Wichtige Hinweise:
Sollte die Lastschrift nicht eingelöst oder die Miete nicht rechtzeitig bzw. nur teilweise gezahlt werden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
In solchen Fällen entstehen zusätzliche Verwaltungskosten, die an Sie weiterberechnet werden.
Bei Mietrückständen von zwei Monatsmieten sind wir berechtigt, eine fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB auszusprechen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zum Abbuchungstermin ausreichend gedeckt ist, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kaution
Beim Einzug in Ihre Wohnung ist eine Mietkaution zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter und wird nach dem Mietverhältnis zurückerstattet – sofern keine offenen Forderungen bestehen.
Höhe der Kaution
Die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten und kann in bis zu drei Raten gezahlt werden.
Verwahrung der Kaution
Die Kaution wird auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt.
Rückzahlung der Kaution
Nach Ihrem Auszug wird die Kaution nach Prüfung der Wohnung zurückgezahlt. Eventuelle Schäden oder offene Nachzahlungen können verrechnet werden.
Wohnungs-/ Schlüsselübergabe
Sobald der Nutzungsvertrag unterzeichnet ist, uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Vertragsbeginn bevorsteht, erhalten Sie von uns einen Übergabetermin.
Bei der Übergabe erhalten Sie:
✔ Sämtliche Wohnungsschlüssel
✔ Die Wohnungsgeberbestätigung zur An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
✔ Beim Übergabetermin wird ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird
Die Zählerstände der Messeinrichtungen für Strom, Wasser, Wärme werden bei der Übergabe gemeinsam dokumentiert
Möchten Sie vor Mietbeginn die Wohnung ausmessen? Gerne organisieren wir nach Möglichkeit einen Termin.