Hinweise zur Rechtsgrundlage
Die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten erfolgt gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV), die vom Bundesministerium der Justiz bereitgestellt wird. Die vollständige Verordnung können Sie hier einsehen.
🌐Link: Betriebskostenverordnung
Die BetrKV ist zudem als Anlage 3 Bestandteil Ihres Mietvertrags.
Allgemeine Informationen
Die Kosten für die Betriebskosten und Heizkosten werden gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) einmal jährlich für das zurückliegende Abrechnungsjahr festgestellt. Dabei wird jeder Kostenposten gemäß einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Mieter aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel kann beispielsweise auf Basis der Wohnfläche, der Anzahl der Personen im Haushalt oder des individuellen Verbrauchs berechnet werden.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskosten beinhalten alle laufenden Kosten, die durch den Gebrauch und die Instandhaltung des Gebäudes entstehen, siehe BetrKV.
Diese Betriebskosten werden je nach Vereinbarung im Mietvertrag und nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Mieter umgelegt. In der Regel werden sie monatlich als Vorauszahlung erhoben und am Ende des Jahres mit der tatsächlichen Abrechnung verglichen.
Heizkostenabrechnung
Die Heizkosten setzen sich aus der beheizten Fläche und dem tatsächlichen Verbrauch zusammen. Sie bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Beheizte Fläche: Hierbei wird die Größe der beheizten Wohnung oder des beheizten Bereichs des Gebäudes berücksichtigt.
Tatsächlicher Verbrauch: Der tatsächliche Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasserbereitung wird durch Zähler erfasst, die entweder zum Jahreswechsel abgelesen oder per Funk übermittelt werden.
Die Heizkosten werden ebenfalls nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Mieter umgelegt. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen den Kosten für die allgemeine Heizung (z. B. für das gesamte Gebäude) und den individuellen Verbrauch. Je nach Zählerstand wird der individuelle Verbrauch abgerechnet, während die Grundkosten für die Heizung auf alle Mieter entsprechend der beheizten Fläche verteilt werden.
Unter Jähriger Auszug
Bei einem unterjährigen Auszug eines Mieters wird eine Zwischenablesung der Zählerstände vorgenommen, um den individuellen Verbrauch für den Zeitraum des Mietverhältnisses genau zu erfassen. Auf Basis dieser Zwischenablesung wird eine anteilige Abrechnung für den Zeitraum des Mietverhältnisses erstellt. Die endgültige Abrechnung (für Heizkosten und Betriebskosten) wird im Folgejahr erstellt, und der Mieter erhält eine detaillierte Aufstellung der Kosten für den Zeitraum seines Mietverhältnisses.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebskosten und Heizkostenabrechnung den Mieter über die tatsächlichen Kosten informieren und eine Nachzahlung oder eine Erstattung möglich ist, je nachdem, ob die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten über- oder unterschritten haben.