Wenn Sie Ihren Nutzungsvertrag mit uns kündigen möchten, senden Sie uns bitte eine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Personen per Post oder übergeben Sie uns diese persönlich in der Geschäftsstelle der STEWOG.
Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Sie beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Beachten Sie, dass der Mietvertrag nur zum Ablauf des übernächsten Monats endet, wenn Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingeht.
Nach Eingang Ihrer Kündigung:
Nachdem Ihre schriftliche Kündigung mit allen erforderlichen Unterschriften bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns in den folgenden Tagen eine Kündigungsbestätigung. In dieser werden Sie auch gebeten, einen Termin für eine Vorabnahme der Wohnung zu vereinbaren.
An diesem Termin wird ein Mitarbeiter den Zustand der Wohnung feststellen und mit Ihnen alle notwendigen Schönheitsreparaturen besprechen, die noch vor Ablauf des Mietverhältnisses durchzuführen sind.
Hinweis: Es ist wichtig, die Kündigungsfristen und -formalitäten genau zu beachten, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.