Was passiert im Todesfall?

Im Todesfalls bitten wir Sie, sich umgehend bei uns zu melden und uns nach Erhalt der Sterbeurkunde diese einzureichen.

Das Nutzungsverhältnis wird in der Regel entweder mit dem im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Partner fortgesetzt oder ein Angehöriger kann in das Nutzungsverhältnis eintreten und die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.