Die folgenden Regelungen sollen dazu beitragen, die Sauberkeit und Sicherheit auf unseren Grundstücken, Spielplätzen und Grünflächen zu gewährleisten.
- Die Nutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die allgemeinen Ruhezeiten sind dabei einzuhalten.
- Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Kinder nach dem Spielen Spielzeug und Abfälle einsammeln, um die Spielplätze sauber zu halten.
- Rasenflächen, die zum Spielen freigegeben sind, dürfen nicht mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards oder anderen Fahrzeugen befahren werden. Das Fußballspielen ist ebenfalls nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch für Innenhöfe, Flure und Treppenhäuser
- Das Aufstellen von privaten Spielgeräten (z.B.: Trampolin) ist genehmigungspflichtig, hierzu gibt es ein Antragsformular.
- Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. Das Füttern von Tauben, Katzen und anderen Tieren ist untersagt
- Haustiere sind aus hygienischen Gründen von Spielplätzen und Sandkästen fernzuhalten. Die Verunreinigung von Gehwegen und Grünanlagen durch Haustiere ist vom Halter unverzüglich zu beseitigen
- Das Rauchen in Treppenhäusern, Kellern und Bodenräumen ist nicht gestattet. Auf Balkonen ist beim Rauchen Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen
Bei Missachtung dieser Richtlinien behält sich die STEWOG vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen.