Satellitenschüssel / Balkonkraftwerk

Satellitenschüssel

Der Großteil der STEWOG-Liegenschaften ist mit Kabel-TV oder SAT-Gemeinschaftsanlagen ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist genehmigungspflichtig. Bitte reichen Sie gegebenenfalls einen Antrag dafür ein.

Balkonkraftwerk

Die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks – einer Mini-Solaranlage – auf dem Balkon oder der Terrasse ist ausschließlich mit unserer vorherigen, schriftlichen Genehmigung zulässig.

Ohne diese Genehmigung ist eine Montage nicht gestattet. Eigenmächtige Installationen stellen eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar und können entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist im Vorfeld zu beachten?

 Schriftlicher Antrag: Vor der Anschaffung ist ein Antrag auf Genehmigung bei uns einzureichen – per E-Mail, postalisch oder persönlich in der Geschäftsstelle.

✔ Technische Vorgaben: Das Gerät muss den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Normen entsprechen (z. B. VDE-konform, max. 600 Watt Einspeiseleistung).

✔ Fachgerechte Installation: Eine bauliche Veränderung am Gebäude ist unzulässig. Die Montage muss sicher, dauerhaft und ohne Beeinträchtigung der Gebäudesubstanz erfolgen.

✔ Netzeinbindung & Zählung: Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Nachrüstung eines geeigneten Stromzählers liegt in der Verantwortung des/der Mieters/Mieterin.

✔ Haftung & Versicherung: Der Betreiber haftet für alle Schäden, die durch Installation, Nutzung oder fehlerhafte Technik entstehen. Eine ausreichende Versicherung ist sicherzustellen.

Eine Genehmigung kann verweigert werden, wenn technische oder bauliche Gründe dagegensprechen.