Ein harmonisches Zusammenleben in unserer Wohnanlage ist uns wichtig. Daher gelten für die Tierhaltung bestimmte Regeln, um Konflikte und Störungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Geduldete Tierhaltung
✅ Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Hasen, Meerschweinchen oder Zierfischen ist grundsätzlich gestattet. Beim Aufstellen von Aquarien ist auf die statistische Belastung des Bodens sowie eine sichere Abdichtung gegen Wasseraustritt zu achten. Käfige und Aquarien sind regelmäßig zu reinigen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.
✅ Pro Wohnung oder Haus ist die Haltung von einem Hund oder einer Katze geduldet.
Genehmigung für Hunde
- Vor der Anschaffung eines Hundes ist eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Dazu muss der Hund zweifelsfrei beschrieben oder bei Bedarf durch ein fachliches Gutachten vorgestellt werden
- Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm oder als aggressiv geltende Rassen werden grundsätzlich nicht genehmigt
- Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Verstößen gegen diese Regeln oder wenn eine artgerechte Haltung nicht gewährleistet ist
Regeln für Hunde und Katzen
- Hunde sind auf dem gesamten Gelände und in Treppenhäusern immer an der Leine zu führen
- Katzen dürfen im Gebäude (Treppenhaus, Gemeinschaftsräume) nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen
- Tiere sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten
- Verschmutzungen durch Haustiere (z. B. Hundekot) sind vom Halter unverzüglich zu entfernen
- Ständiges und längeres Bellen von Hunden ist zu vermeiden
- Katzenstreu darf nicht über die Toilette entsorgt werden, da dies zu Verstopfungen der Abwasserleitungen führt
Nicht gestattete Tierhaltung
❌ Die Haltung von exotischen Tieren (z. B. Reptilien, Spinnen, Schlangen) oder Nutztieren (z. B. Hühner, Ziegen) ist nicht erlaubt.
Haftung & Versicherung
- Tierhalter sind für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, voll verantwortlich.
- Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung ist verpflichtend
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann die Genehmigung zur Tierhaltung widerrufen und die Entfernung des Tieres verlangt werden.