Geschäftsflächenprogramm

Kommunales Geschäftsflächenprogramm

Bereits im Sommer 2022 legte die Stadt Marktredwitz ein kommunales Geschäftsflächenprogramm auf. Ziel des Programms ist die Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen in Erdgeschosszonen im Rahmen der Stadtsanierung. Es dient dazu, das Erscheinungsbild der Geschäftsflächen, unter Berücksichtigung der Aspekte Barrierefreiheit und Energieeinsparung, zu verbessern. Dadurch sollen städtebauliche Missstände beseitigt, Geschäfte in ihrer Existenz gesichert und die zentrale Versorgungsfunktion der Innenstadt gestärkt werden. 

Nun wurde der zeitliche Geltungsbereich für dieses kommunale Förderprogramm bis zum 30.06.2026 verlängert. Der räumliche Geltungsbereich wurde auf die Sanierungsgebiete I (Klingerstraße / Flottmannstraße / Zehentstadelweg / Oberredwitzer Straße), VI (Markt / Altstadt) und VIII (Dörflas) festgelegt. 

Förderfähig sind alle Umbau- und Anbaumaßnahmen zur Aufwertung bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen im Erdgeschossbereich bei Vorliegen eines deutlichen Missstandes. 

Sollte es zu einer Sanierung kommen, erhalten die Bauherren eine Förderung von bis zu 30 Prozent (maximal 30.000 EURO) der anrechenbaren Kosten. Vor Umsetzung können die Eigentümer eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung durch den Sanierungsbeauftragten, Herrn Hilgarth vom Architekturbüro Hilgarth, in Anspruch nehmen. 

Beratungstermine können über Frau Pöhlmann von der STEWOG (Stadtentwicklungs- und Wohnungsbau GmbH Marktredwitz) unter der Telefonnummer 09231/501-401 oder per E-Mail an daniela.poehlmann@marktredwitz.de vereinbart werden. 

Die Richtlinie zum Geschäftsflächenprogramm finden Sie hier. 

Folgender räumlicher Geltungsbereich wurde für das Geschäftsflächenprogramm beschlossen. 

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