Bund und Länder messen der Städtebauförderung große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung bei. Sie sehen in ihr eine wichtige innen- und kommunalpolitische Aufgabe und im Sinne eines Leitprogramms ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die gesetzlichen Grundlagen des Städtebaus finden sich im Baugesetzbuch.
Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.
Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Maßnahmen der Sozialen Stadt
- Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten Ländern
- Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten, unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung)
- Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten Räumen
Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln sind per Beschluss des Stadtrates festgelegte Sanierungsgebiete.
Folgende Sanierungsgebiete sind momentan in Marktredwitz ausgewiesen:
SAN I Klingerstraße/Flottmannstraße/Zehentstadelweg/Oberredwitzer Str.
SAN II INNENSTADT-SÜD (KEC)
Geplantes SAN III INNENSTADT-NORD „Bahnhofstr./Bahnhofsplatz/Poststr./Kraußoldstr."
SAN IV INNENSTADT-NORD „Kraußoldstr./Dürnbergstr./Bauerstr."
SAN V BENKER-AREAL
SAN VI Markt/Altstadt
SAN Ortskern Brand
SAN VIII Dörflas
SAN IX Großraum Schulzentrum

Quelle: http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Grundlagen/Mittelverteilung/Mittelverteilung_node.html