Fassaden Egerstraße

Fassadenprogramm

Terminvereinbarung

Termine für eine kostenlose Erstberatung durch Herrn Hilgarth, Architekturbüro Hilgarth Marktredwitz, können Sie über Frau Pöhlmann (09231/501-401, E-Mail) vereinbaren.

Fassadenprogramm

Die Stadt Marktredwitz legt erneut ein Fassadenprogramm auf.

Das Programm unterstützt im Rahmen der geplanten Maßnahmen im Fördergebiet und unter Beachtung der Sanierungsziele, des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte, die Verbesserung des äußeren Zustandes von privaten Wohn- Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden auch unter den Aspekten der Barrierefreiheit.

Die Förderung soll dazu beitragen, die allgemein Wohn- und Lebensverhältnisse zu verbessern und das Stadtbild aufzuwerten.

Den Geltungsbereich entnehmen Sie dem Lageplan am Ende der Seite.

Private Bauherren erhalten im Rahmen des Programms eine kostenlose Erstberatung durch das Architekturbüro Hilgarth. Sollte es zu einer Sanierung / einem Umbau kommen, erhalten die Bauherren eine Förderung von bis zu 30% (max. 30.000€) der anrechenbaren Kosten.

Sollten Sie Interesse am kommunalen Förderprogramm haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtentwicklung.

Förderung

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Einzelmaßnahmen gefördert werden, jedoch in der Regel nur, soweit sie sich auf das Erscheinungsbild der Sanierungsgebiete (s. §1) auswirken:

Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Türen und Tore (KGR 300; DIN 276)

Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen sowie Neueindeckungen (KGR 300; DIN 276)

Hofräume und Vorgärten (zur Straße orientiert), einschließlich Einfriedungen (KGR 500; DIN 276)

Baunebenkosten (KGR 700; DIN 276) können bis zu einer Höhe von 18 v.H. der anrechenbaren Kosten gem. Ziffer 1 zur Förderung anerkannt werden, bei umfangreichen Modernisierungen ist ein Zuschlag von bis zu 5 v.H. möglich.

Maßnahmen unter 2.500,00€ sind nicht förderfähig

Die Substanz der baulichen Anlagen, für die eine Förderung beantragt wird, muss noch so weit erhaltenswert sein, dass eine Maßnahme gerechtfertigt ist. Eine Förderung nach dem Fassadenprogramm kann ausgeschlossen werden, wenn für das Objekt wegen baulicher Mängel und Missstände eine Gesamtmodernisierung nach Nr. 15 StBauFR erforderlich ist.

Geltungsbereich