Fassaden Egerstraße

Fassadenprogramm

Terminvereinbarung

Termine für eine kostenlose Erstberatung durch Herrn Hilgarth, Architekturbüro Hilgarth Marktredwitz, können Sie über Frau Pöhlmann (09231/501-401, E-Mail) vereinbaren.

Fassadenprogramm

Sanieren Sie Ihre Fassade und erhalten Sie dafür 30% (max. 30.000 Euro) Förderung sowie eine kostenlose Erstberatung durch einen Architekten.

Die Stadt Marktredwitz unterstützt Sie bei der Verbesserung des äußeren Zustandes und des barrierefreien Zugangs Ihres Gebäudes.

Ziel ist es, eine sanierte Fassade zu erhalten, welche sich in das Ortsbild einfügt, die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt und gemeinsam mit den geplanten öffentlichen Maßnahmen das Stadtbild aufwertet.

Das Fördergebiet sehen Sie auf dem Plan am Ende der Seite.

Wenn Sie Interesse am Fassadenprogramm haben, dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtentwicklung.

Förderung

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Einzelmaßnahmen gefördert werden, jedoch in der Regel nur, soweit sie sich auf das Erscheinungsbild der Sanierungsgebiete (s. §1) auswirken:

Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Türen und Tore (KGR 300; DIN 276)

Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen sowie Neueindeckungen (KGR 300; DIN 276)

Hofräume und Vorgärten (zur Straße orientiert), einschließlich Einfriedungen (KGR 500; DIN 276)

Baunebenkosten (KGR 700; DIN 276) können bis zu einer Höhe von 18 v.H. der anrechenbaren Kosten gem. Ziffer 1 zur Förderung anerkannt werden, bei umfangreichen Modernisierungen ist ein Zuschlag von bis zu 5 v.H. möglich.

Maßnahmen unter 2.500,00€ sind nicht förderfähig

Die Substanz der baulichen Anlagen, für die eine Förderung beantragt wird, muss noch so weit erhaltenswert sein, dass eine Maßnahme gerechtfertigt ist. Eine Förderung nach dem Fassadenprogramm kann ausgeschlossen werden, wenn für das Objekt wegen baulicher Mängel und Missstände eine Gesamtmodernisierung nach Nr. 15 StBauFR erforderlich ist.

Geltungsbereich