Terminvereinbarung
Termine für eine kostenlose Erstberatung durch Herrn Hilgarth, Architekturbüro Hilgarth Marktredwitz, können Sie über Frau Pöhlmann (09231/501-401, E-Mail) vereinbaren.
Geschäftsflächenprogramm
Ziel des Programms ist es, den Einzelhandel, die Gastronomie und den Dienstleistungsbereich in den Erdgeschosszonen der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I, VI und VIII zu stärken.
Es dient dazu, deren Erscheinungsbild unter Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit und der Energieeinsparung zu verbessern. Dadurch sollen städtebauliche Missstände und Mängel beseitigt, Geschäfte in ihrer Existenz gesichert und die zentrale Versorgungsfunktion von Innenstadt und Altstadt gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Den Geltungsbereich entnehmen Sie dem Lageplan am Ende der Seite.
Private Bauherren erhalten im Rahmen des Programms eine kostenlose Erstberatung durch das Architekturbüro Hilgarth. Sollte es zu einer Sanierung / einem Umbau kommen, erhalten die Bauherren eine Förderung von bis zu 30% (max. 30.000€) der anrechenbaren Kosten.
Förderung
3.1. Förderfähig sind alle Umbau- und Anbaumaßnahmen zur Aufwertung bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen im Erdgeschossbereich einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume bei Vorliegen eines deutlichen Missstandes. Hierzu zählen die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.
3.2. Nicht förderfähig sind eigenständige Büro- und Praxisflächen in Obergeschossen.
3.3. Nicht förderfähig sind Neubaumaßnahmen und Investitionen in mobile Anlagen und transportable Inneneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung. Kosten, die dem reinen Bauunterhalt und der Instandhaltung dienen, sind ebenfalls nicht förderfähig.
3.4. Baunebenkosten können bis zu einer Höhe von 18 v.H. der anrechenbaren Kosten gem. Ziffer 1 zur Förderung anerkannt werden, bei umfangreichen Modernisierungen ist ein Zuschlag von bis zu 5 v.H. möglich.
3.5. Die Substanz der baulichen Anlagen, für die eine Förderung beantragt wird, muss noch so weit erhaltenswert sein, dass eine Maßnahme gerechtfertigt ist. Eine Förderung nach dem Geschäftsflächenprogramm kann ausgeschlossen werden, wenn für das Objekt wegen baulicher Mängel und Missstände eine Gesamtmodernisierung nach Nr. 15 StBauFR erforderlich ist.
3.6. Vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss eine Beratung durch den Sanierungsbeauftragten erfolgen. Die Umsetzung muss den Festsetzungen der Gestaltungsfibel der Stadt Marktredwitz entsprechen. Die Beratung des Sanierungsbeauftragten ist bindend.